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BPatG, 20.02.2001 - 24 W (pat) 176/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.10.2000 - I ZB 3/98
Zahnpastastrang; Änderung der angemeldeten marke im Laufe des Anmeldeverfahrens
Auszug aus BPatG, 20.02.2001 - 24 W (pat) 176/99
Denn mit Rücksicht auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 2000 (WRP 2001, 31 "Zahnpastastrang") ist davon auszugehen, daß die vorliegende Bildmarke unterscheidungskräftig iSv § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist und an ihr kein Freihaltungsbedürfnis iSv § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG besteht.Zu diesen charakteristischen Gestaltungsmerkmalen zählt der Bundesgerichtshof nicht nur die Farben, sondern auch die Form des dargestellten Gegenstandes und die Perspektive seiner Darstellung, wobei er insbesondere hervorhebt, daß der deutlich im Vordergrund stehende Anfang des Zahnpastastrangs stumpf ausgebildet und wulstartig geformt sei, während das Ende spitz zulaufend nach links gekrümmt sei (vgl dazu im einzelnen BGH WRP 2001, 31, 33 "Zahnpastastrang").
- BPatG, 28.10.1997 - 24 W (pat) 38/97
Markenschutz - Festlegung der Markenform in der Anmeldung, Fehlende …
Auszug aus BPatG, 20.02.2001 - 24 W (pat) 176/99
Das Bundespatentgericht hatte die Beschwerde der Anmelderin mit der Begründung zurückgewiesen, daß es dem angemeldeten Zeichen für die Waren "Zahnputzmittel" an der erforderlichen Unterscheidungskraft iSv § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehle (vgl BPatG GRUR 1998, 713).